Es war einmal…
ein Jugendchor in Mundelsheim. Wie leider so oft, ging auch diesem Chor im Jahre 1990 die Chorleitung verloren und die mühsame Suche nach einem neuen Chorleiter begann. Der Vorstand entschied, dass vorerst Simone Jakob die Proben leiten solle, bis man einen neuen Chorleiter gefunden hatte. Die Suche blieb jedoch weiter erfolglos. So kam es, dass die damals erst 17 Jahre junge Simone Jakob auch bei Auftritten das Dirigat übernahm, erstmals im April 1990. Die Rückmeldungen der Sängerinnen und Sänger veranlasste den Vorstand dazu, die Suche nach dem neuen Dirigat einzustellen. Alle wollten Simone als Chorleitung behalten. Ein neuer Aufbruch wurde gewagt.
Ein paar Jahre später hatte Kleiningersheim das gleiche Chorleiter-Problem. Und auch in Großingersheim fehlte einem Jugendchor die Leitung. Man entschied sich, die drei Chöre zusammenzuschließen, mit Simone Jakob als Chorleiterin, und lud zur Gründungsversammlung am 1. Juli 1997 ein. Dies war die Geburtsstunde unseres neuen eigenständigen Vereins: Die Junge Chorgemeinschaft Ingersheim.
So sahen wir damals tatsächlich aus: Dieses Gruppenfoto entstand zwei Wochen nach unserer offiziellen Gründung. Viele der Sängerinnen und Sänger von damals sind auch heute noch dabei. Manche hat aber auch schon der Tod aus unserer Mitte gerissen, in unseren Herzen sind sie jedoch noch immer da.
Gemeinsam wurde schon viel erreicht. Das zeigt ein Blick in unser Konzertarchiv.
Qualitätsmerkmal Kinderschutz
Im Jahre 2016 bekam die Junge Chorgemeinschaft Ingersheim das „Qualitätsmerkmal Kinderschutz“ des Landkreises Ludwigsburg verliehen.
Die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Auszeichnung gehen weit über die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses hinaus, denn auch die Prävention spielt eine wichtige Rolle:
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Wir schaffen positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und unterstützen sie dadurch in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
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Wir respektieren die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen
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Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte, die das Kind oder den Jugendlichen gefährden und holen uns rechtzeitig fachliche Unterstützung bei den zuständigen Stellen, z.B. Kinderschutzfachkräfte oder Jugendamt
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Wir gehen mit unserer Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll um
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Wir beziehen aktiv Stellung für körperliche Unversehrtheit und gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus
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Wir setzen die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz um und beschäftigten nur Personen (hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich), die geeignet sind Kinder und Jugendliche zu beaufsichtigen, betreuen und auszubilden. In besonders durch Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen entstehenden sensiblen Bereichen unserer Organisation verlangen wir von den verantwortlichen Aufsichtspersonen die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Sinne des § 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII (konkrete Umsetzung erfolgt wie in dem beiliegenden Handbuch beschrieben)
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Wir arbeiten vertrauensvoll mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen zusammen